Mietbedingungen
1) Geltung & Parteien
Diese Bedingungen sind Bestandteil des Mietvertrags zwischen Autovermietung Murtal (Vermieter)
und dem auf der Vorderseite genannten Mieter. Eingetragene Zusatzfahrer sind mitumfasst.
2) Mietdauer, Rückgabeort & Verlängerung
Gültig laut Vorderseite; Rückgabe am vereinbarten Ort. Verlängerung nur nach schriftlicher Bestätigung. Vorzeitige Rückgabe begründet keinen Anspruch auf (Teil-)Rückerstattung.
3) Übergabe, Protokoll & Rückgabezustand
Übergabe in verkehrs- und betriebssicherem Zustand. Rückgabe pünktlich, sauber und im selben Zustand (normale Abnutzung ausgenommen) inkl. Schlüssel, Papiere, Zubehör. Später erkannte, nicht protokollierte Schäden/Fehlteile werden nachverrechnet. Fotodokumentation bei Übergabe/Rückgabe zulässig.
4) Fahrer, Nutzung & Verbote
Fahren dürfen nur der Mieter und schriftlich eingetragene Zusatzfahrer. Verboten: Weitervermietung, entgeltliche Personenbeförderung, Rennen/Trackdays/Offroad, Schleppen/Fahrschule, zweckwidrige Nutzung. Fahren unter Alkohol/Drogen ist untersagt.
5) Kilometer & Treibstoff
Inklusive-km gemäß Vertrag; Mehr-km zum vereinbarten Satz pro km. Rückgabe mit gleichem Tankstand; Nachbetankung zum Tagespreis zzgl. Servicepauschale 25 €. Falschbetankung (inkl. AdBlue/DEF-Fehler) und Folgekosten trägt der Mieter.
6) Preise, Zahlung & Kaution
Zahlung gemäß Vorderseite (Bar/Karte/Überweisung). Kaution kann verlangt/angepasst werden. Der Vermieter ist zur Belastung der hinterlegten Karte/Kaution für offene Forderungen (Miete, km, Treibstoff, Reinigung, Gebühren, Schäden) ermächtigt.
7) Versicherung & Selbstbehalt
Haftpflicht gesetzlich; Kasko/Selbstbehalt gemäß gewählter Option (Standard/Reduziert/0 €). Schäden unverzüglich, spätestens binnen 24 h melden; bei Unfall/Diebstahl Polizei rufen & Bericht erstellen. Grobe Fahrlässigkeit/Vorsatz/verbotswidrige Nutzung: keine Deckung – Mieter haftet unbeschränkt.
8) Pannen, Unfälle & Reparaturen
Bei Panne/Unfall sofort Vermieter kontaktieren; Reparaturen/Abschleppen nur nach Zustimmung. Eigenmächtig beauftragte Leistungen werden nicht ersetzt.
9) Vignette, Maut & Verwaltungsgebühren
Alle Fahrzeuge verfügen über eine gültige österreichische Autobahnvignette. Nicht inkludiert: Sondermautstrecken und ausländische Mauten/Mautboxen – trägt der Mieter. Für Strafen/Behördenverfahren (Parken, Geschwindigkeit, Maut etc.) wird je Vorgang ein Verwaltungsentgelt 35 € zzgl. Originalgebühr berechnet.
10) Reinigung & Rauchverbot
Rauchverbot im Fahrzeug. Starke Verschmutzung/Sonderreinigung: 120 €; Geruchsbeseitigung (Rauch/Erbrochenes/Tierhaare): 180 €. Nachweis durch Fotos/Protokoll.
11) Auslandsfahrten
Nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung; Gebühr siehe Vorderseite („Fahrt ins Ausland“). Bei Zuwiderhandlung voller Kosten-/Haftungsübergang auf den Mieter.
12) Mindestalter & Lenkberechtigung
Gültige, in Österreich anerkannte Lenkberechtigung ist bei Übernahme vorzuweisen. Mindestalter: 18 Jahre.
Ausnahme: 17 Jahre mit gültiger Lenkberechtigung (L17/B) und schriftlicher Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten.
13) Pflege & Betriebsmittel
Der Mieter prüft regelmäßig Öl, Kühlmittel, Reifendruck, AdBlue/DEF (falls vorhanden) und beachtet Warnhinweise. Weiterfahrt trotz Warnung gilt als grob fahrlässig.
14) Verspätete Rückgabe
Kulanz 30 Minuten; danach 1. Stunde: 25 €, ab 2. Stunde anteilig bis max. weiterer Tagesmietpreis; weitergehender Schadenersatz (z. B. Nutzungsausfall) bleibt vorbehalten. Rückgabe außerhalb der Öffnungszeiten nur nach Vereinbarung.
15) Ersatzmobilität & Haftungsbeschränkung
Ersatzfahrzeug nach Verfügbarkeit; kein Anspruch auf identisches Modell. Haftung für mittelbare Schäden (z. B. Verdienstausfall, verpasste Termine) ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
16) Odometer/Telematik & Datenschutz
Manipulation/Abklemmen von Kilometerzähler, OBD, GPS/Telematik ist untersagt. Telematik/GPS kann zur Vertragsabwicklung, Sicherheit, Diebstahlprävention und Schadensaufklärung genutzt werden (Art. 6 Abs. 1 lit. b/f DSGVO). Datenschutzinformation auf Anfrage.
17) Zahlungsverzug & Mahnspesen
Bei Verzug: Verzugszinsen 9 % p. a., Mahnpauschale 10 € je Mahnung, Ersatz notwendiger Inkasso-/Anwaltskosten nach Gesetz.
18) Gerichtsstand, Rechtswahl & Salvatorisch
Österreichisches Recht; Gerichtsstand (soweit zulässig): Sitz des Vermieters. Unwirksame Bestimmungen berühren die Wirksamkeit der übrigen nicht; sinngemäße Ersatzregel gilt.
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